Einleitendes

1. Entstehung dieses Dokuments

Im Jahre 1996 fertigte der Verfasser im Rahmen seines Sozialpädagogik-Studiums diese Diplomarbeit an. 1999 setzte er die Arbeit als HTML-Dokument um. 2009 wurde das Layout überarbeitet. Der Wortlaut der Kapitel entspricht der gedruckten Originalversion. 

2. Copyright

3. Sprachliche Konventionen

Im folgenden wird in der Regel die männliche Form zur Bezeichnung einer Personengruppe verwendet – etwa »der Geistigbehinderte« oder »der Sozialpädagoge«. Damit sind als Gattungsbegriff sowohl Männer als auch Frauen gemeint, denn das Wesen der geistigen Behinderung oder der Sozialpädagogik ist bei Männern und Frauen nicht herausragend unterschiedlich.

Ebenfalls als Gattungsbegriff wird von »dem« Geistigbehinderten im Sinne des Appellativum gesprochen; gemeint ist die gesamte Gruppe der Geistigbehinderten, so wie das Appelativum »der Mensch« die ganze Menschheit umfaßt. Vor Verallgemeinerungen sei jedoch gewarnt: »Den« Behinderten als Mitglied einer homogenen Gruppe gibt es nicht. Jeder Geistigbehinderte muß in der Einmaligkeit seiner Persönlichkeit berücksichtigt werden, um der Individualität des Einzelnen Rechnung zu tragen. Im Rahmen dieser Arbeit ist es jedoch notwendig, daß Aussagen getroffen werden über die Gemeinsamkeiten einer größeren Anzahl von Menschen. 

Es gelten die Regeln der sogenannten alten Rechtschreibung.

 

4. Einleitung

Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen der Einsatz bildnerisch-kreativer Medien unter sozialpädagogischer Zielsetzung mit geistig behinderten Erwachsenen möglich ist. Ziel dieser Arbeit ist daher, eine Konzeption über den sinnvollen Einsatz bildnerisch-kreativer Medien zu entwickeln.

Für ein solches Handlungsmodell, in dem die Ziele, Inhalte, Methoden und Verfahren in einen sinnhaften Zusammenhang gebracht sind, sind folgende einzelne Schritte notwendig:

Zunächst wird auf die Besonderheiten der Zielgruppe Geistigbehinderte eingegangen. Was sind ihre Fähigkeiten und Bedürfnisse, wo liegen die Grenzen der Förderung?

Danach wird der Ansatz medialer Arbeit in der Sozialpädagogik im allgemeinen umrissen und die Eigenschaften bildnerisch-kreativer Medien im besonderen beleuchtet. Dabei erfährt speziell das Malen als Gestaltung der Fläche und das Modellieren in Ton als plastische Gestaltung besondere Betonung, da sie – wie noch zu zeigen ist – besonders geeignet sind für sozialpädagogische Zielsetzungen.

Daran schließen sich die Besonderheiten des Einsatzes bildnerisch-kreativer Medien bei der Zielgruppe Geistigbehinderte an, wo auf die Eignung, das Material und das methodische Vorgehen eingegangen wird. Darüberhinaus werden speziell geforderte Eigenschaften des Gruppenleiters einer solchen Maßnahme dargelegt.

Abschließend wird die praktische Umsetzung des Konzeptes in einem Wohnheim für Geistigbehinderte geschildert. Im Anhang finden sich einige Abbildungen während der Maleinheiten von den Teilnehmern gemalter Bilder, die der größeren Anschauung dienen sollen.

 

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